Finden Sie eine PKV, die zu Ihnen passt!

Die Wahl der richtigen Krankenversicherung beeinflusst maßgeblich Ihre Lebensqualität. Doch bei der Recherche im Internet stößt man schnell auf sehr viele Anbieter, die unzählige Kostenmodelle und Tarifkombinationen präsentieren. Mit der richtigen Beratung finden Sie den richtigen Tarif – und können jedes Jahr viel Geld sparen und so Ihr Leben optimal absichern.

Zwei unterschiedliche Systeme

Der Grundgedanke der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist, dass viele Personen ihre Beiträge in einen gemeinsamen Topf einzahlen. Im Krankheitsfall haben sie dann die Sicherheit, dass die anfallenden Kosten gedeckt werden. Da nur bei einem kleinen Teil der versicherten Personen im schlimmsten Fall sehr hohe Kosten anfallen, reicht das Vermögen der Versichertengemeinschaft aus, um die Risiken für alle abzudecken.

Besonders junge Menschen, die früh in die Private Krankenversicherung eintreten, bilden über die Jahre bis zur Rente erhebliche Rückstellungen. Diese gewährleisten die Beitragsstabilität im Ruhestand.

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wirtschaftet dagegen nach dem Umlageverfahren. Die Beiträge fließen sofort wieder in die Versorgung Bedürftiger – es werden keine Rücklagen gebildet.

Die Gesetzliche Krankenversicherung

In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird unterschieden zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft und der Pflichtmitgliedschaft:

  • Überschreitet das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro jährlich, d. h. monatlich 5.775 (Stand 2024) und der oder die Versicherter bleibt dennoch in der GKV, spricht man von einer freiwilligen Mitgliedschaft.
  • Angestellte mit einem Einkommen unter dieser Grenze sind pflichtversichert und müssen in der GKV bleiben.

Die Aufgabe der GKV ist es, eine Kostendeckung für die Grundversorgung im Krankheitsfall sicherzustellen. Die zu erbringenden Leistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) gesetzlich festgelegt. Allerdings gab es im Laufe der vergangenen Jahre immer wieder Reformen und Leistungseinschränkungen – und weitere sind zu erwarten.

Durch die klar vorgegebenen Regelungen des SGB V ist der Leistungsumfang bei allen gesetzlichen Kassen zu 90 bis 95 Prozent identisch. Ebenfalls festgelegt ist, dass die Leistungen dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegen müssen. Sie sollen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).

Die Höhe des monatlichen Beitrages ist abhängig vom Einkommen. 2024 beträgt der monatliche Höchstsatz 1.024,69 € inkl. der Pflegeversicherung, abhängig von der jeweiligen Gesetzlichen Krankenkasse. Der durchschnittliche Beitragssatz zur GKV liegt ab 2024 bei 16,3 Prozent des Bruttoeinkommens. Für die Pflegeversicherung werden aktuell 3,4 Prozent berechnet. Kinderlose zahlen mehr, deren Beitragssatz liegt 4,0 Prozent. Der individuelle Beitragszuschlag variiert je nach Krankenkasse zwischen 0,2 und 1,89 Prozent.

💡 Achtung: Die Jahresentgeldgrenze der GKV liegt ab 2024 bei 5.775 € monatlichem Einkommen. Erst wenn diese Einkommensgrenze überschritten wird, werden die Versicherten als freiwillige Mitglieder in der GKV geführt und haben die Möglichkeit, sich für eine PKV zu entscheiden. Selbstständige und Freiberufler hingegen dürfen die Art der Krankenversicherung unabhängig von der Höhe ihres Einkommens wählen. Sie sind in der Wahl ihre Versicherung frei und nicht fremdbestimmt.

Die Private Krankenversicherung

Damit das Prinzip der Privaten Krankenversicherung funktioniert, muss das Anfangsrisiko für alle gleich kalkuliert sein. Daher gelten für alle Antragsteller und Antragsstellerinnen, die sich der Versichertengemeinschaft anschließen möchten, die gleichen Bedingungen. Allerdings sind bei jedem einzelnen Menschen zum Zeitpunkt seiner Antragstellung ganz individuelle Voraussetzungen zu berücksichtigen, so wie Alter oder Vorerkrankungen. Diese Unterschiede werden durch entsprechend differenzierte Beiträge ausgeglichen.

Einmal abgeschlossen, liegen die Vorteile einer privaten Krankenversicherung klar auf der Hand: Ein umfassender, individuell vereinbarter Leistungskatalog, ein gehaltsunabhängiger Beitrag und eine lebenslange Leistungsgarantie.

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Die Vorteile der PKV

Im Gegensatz zu einer GKV kann die PKV individuell angepasst werden. Sowohl der Leistungsumfang als auch die behandelnden Ärzte sind frei wählbar.

Der Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab, sondern vom Eintrittsalter bei Antragstellung, dem Ergebnis der Risikoprüfung und dem gewünschten Leistungsumfang. Ein Selbstbehalt kann den Beitrag zusätzlich reduzieren.

PKV-Versicherte können im Vergleich zur GKV erheblich sparen, aber Vorsicht: Privatversicherte entscheiden sich bei Vertragsabschluss für die solide Sicherstellung ihrer medizinischen Versorgung – und nicht für einen Sparvertrag. Wer sich vorschnell zu einem „Billigprodukt“ verleiten lässt, kann später unter Umständen böse Überraschungen erleben. Lassen Sie sich vorher gut beraten.

Privatversicherte haben die Gewissheit, dass ihnen die vertraglich zugesicherten Leistungsansprüche weder durch das Versicherungsunternehmen noch durch politische Reformen gekürzt oder abgeändert werden können. Ab Vertragsbeginn gelten die Bedingungen der Versicherungspolice, was einen klaren Vorteil gegenüber der GKV darstellt. Denn die gewünschte medizinische Versorgung wird ein Leben lang gewährt. Ein unschätzbarer Wert angesichts der Unsicherheit über die eigene Gesundheitsentwicklung.

Welche Faktoren beeinflussen Ihre Beitragshöhe?

Mit zunehmendem Alter treten Krankheiten häufiger auf. Wer später einer PKV beitritt, wird im Laufe seiner verbleibenden Versicherungszeit im Jahresdurchschnitt entsprechend höhere Leistungen in Anspruch nehmen. Dieses größere Risiko wird durch höhere Beitrag ausgeglichen. Daher zahlt ein junger Mensch für einen vergleichbaren Tarif weniger als ein älterer Mensch, selbst wenn beide am gleichen Tag versichert werden.

Dasselbe Prinzip gilt bei Vorerkrankungen. Aus diesem Grund wird vor dem Beitritt in eine PKV eine sogenannte Risikoprüfung durchgeführt. Der Antragsteller beantwortet Fragen zu seinem Gesundheitszustand. Auf dieser Basis und abhängig vom Lebensalter wird dann der Beitrag errechnet.

Der Beitrag beinhaltet auch die Bildung von Alterungsrückstellungen. Diese dienen als Vorsorgepuffer für höhere Krankheitskosten im Alter und werden vom Versicherer verzinst. Der Beitrag bleibt unabhängig von der individuellen Gesundheitsentwicklung, Art und Häufigkeit von Erkrankungen oder der steigenden Lebenserwartung konstant, solange der oder die Versicherte bei der Gesellschaft bleibt.

💶 Sparen ist möglich: Hat der oder die Versicherte im Jahr keine Rechnung vorgelegt, so gibt es eine Beitragsrückerstattung. Die Höhe variiert je nach Versicherungsunternehmen stark.

💡 Gut zu wissen: PKV-Mitglieder können einen Beitrag zahlen, um im Rentenalter von einer garantierten Beitragsreduzierung zu profitieren. Arbeitnehmer bekommen hierfür Unterstützung vom Arbeitgeber.

❗️ Achtung: Möchte der oder die Versicherte zu einem späteren Zeitpunkt den Versicherungsschutz aufwerten oder die Versicherung wechseln, dann ist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung und ggfs. einer damit einhergehenden Erhöhung des Beitrages zu rechnen.

Die PKV Überblick im Schnellüberblick

Vorteile und Flexibilität

  • Beste Behandlungsmethoden
  • Wahlärztliche Behandlung im Krankenhaus
  • Entscheidung über die Klinik für die beste Versorgung
  • Abstimmung mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin über die Behandlung
  • Kurzfristige Terminvergabe und Konsultation von Spezialisten
  • Wahl des Krankentagegeld nach Bedarf
  • Tarife mit hoher Erstattung für Zahnersatz frei wählbar
  • Beitragsrückerstattung, wenn keine Kosten entstehen
  • Garantie für bessere Regelung bei Hilfs- und Heilmitteln
  • Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen, auch über gesetzliche Programme hinaus

Wichtige Bedingungen

  • Beitrag gilt je versicherter Person
  • Bei Krankheiten kann die Prämie höher ausfallen
  • Ein Wechsel in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
  • Gesundheitsprüfung bei Antragstellung
  • Ohne anerkannte Vorversicherung ist der Einstieg in die PKV nur gegen Attest möglich
  • Weitere Familienangehörige werden gegen Mehrbeitrag versichert
  • Verlässt der Kunde als kranker Mensch die PKV und möchte später zurückkehren, ist es schwierig oder gar unmöglich, den gleichen Versicherungsschutz zu bekommen

Die Risikovorprüfung

Wer Mitglied bei einer PKV werden möchte, muss zuvor Fragen hinsichtlich seines Gesundheitszustandes beantworten. Die genaue chronologische Darstellung der Krankheiten und deren Behandlungen und Operationen ist wichtig. Diese Prüfung dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft und ist gleichzeitig Grundlage für die Beitragsbemessung.

Lassen Sie eine anonymisierte Voranfrage zum Wunschtarif durch eine unabhängige Fachperson durchführen. Die Risikovorprüfung selbst wird seriös und vertraulich behandelt. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) werden keine personenbezogenen Information an den Versicherer weitergegeben. Nur vorhandenen Krankheitsbilder werden besprochen und die Versicherbarkeit wird geprüft. Bei schweren Vorerkrankungen kann der Antrag auf den Wunschtarif seitens des Versicherers abgelehnt wird. Bei positiver Bewertung erhalten Sie das gewünschte Vertragsangebot. Befragen Sie allerdings ruhig mehrere Versicherungsgesellschaften, um das beste Angebot zu finden.

Die PKV im Rentenalter

Der Beitrag zur Privaten Krankenversicherung setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen:

  • Substitutive Krankenversicherung
  • Gesetzlicher Beitragszuschlag
  • Krankentagegeld
  • Pflegeversicherung
  • Optionale Bausteine wie Beitragsentlastung oder Pflegezusatztarife

➡️ Nach dem aktiven Berufsleben verändern sich die Kosten für eine Private Krankenversicherung und die Beiträge verringern sich. Ab Vollendung des 60. Lebensjahres fällt der gesetzliche Beitragszuschlag weg. Endet das Erwerbsleben des Versicherten entfällt auch der Beitragsteil für das Krankentagegeld.

➡️ Der Angestellte bezieht während seines Erwerbslebens neben den Bezügen noch den Zuschuss für seine Krankenversicherung und für seine Pflegeversicherung seitens des Arbeitgebers. Geht er in Rente, fallen diese Arbeitgeberzuschüsse weg. Stattdessen erhält er vom Rentenversicherungsträger einen Zuschuss in Höhe von derzeit 7,3 Prozent seines Rentenanspruchs.

➡️ Durch die Einzahlung der laufenden Pflichtbeiträge in die Rentenkasse erwirbt der Versicherte sowohl einen Anspruch auf eine Rentenzahlung als auch einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Egal ob privat oder gesetzlich versichert, dieser Zuschuss errechnet sich aus dem Rentenanspruch. Diese Werte werden jedes Jahr im Rentenbescheid aktualisiert.

➡️ Je höher also der Rentenanspruch ist, desto höher fällt der Zuschuss zur Krankenversicherung aus.

➡️ Für die Pflegeversicherung erhält weder der gesetzlich noch der privat Krankenversicherte einen Zuschuss, sodass diese Kosten nach wie vor selbst getragen werden müssen.

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