Finden Sie eine private Krankenversicherung, die zu Ihnen passt!
Private Krankenversicherung – der vollumfassende Ratgeber
Für welche Krankenversicherung Sie sich entscheiden, beeinflusst in sehr hohem Maße Ihre Lebensqualität.
Machen Sie sich im Internet auf die Suche nach Informationen, die Ihnen die Qual der Wahl erleichtern sollen, stellen sich allerdings oft noch mehr Fragezeichen als zu Beginn Ihrer Recherchen ein. Denn im Netz stoßen Sie rasch auf viele Anbieter, die mit dem Vergleich zahlreicher Krankenversicherer werben und Ihnen „hunderte von Tarifkombinationen“ präsentieren. Vollmundig werden Ihnen „Einsparungen von 40 – 60 Prozent“ oder „tausenden von Euro“ versprochen.
Aufgrund der Vielzahl von Tarifkombinationen herrscht tatsächlich ein reger Wettbewerb am Markt. Doch damit Sie dies zu Ihrem Vorteil nutzen können, ist eine seriöse, objektive und transparente Beratung erforderlich. Denn hier wird schnell klar: So zahlreich sind die Versicherungsanbieter gar nicht und auch die enormen Einsparungen können in der Regel nicht realisiert werden. Zudem sind in Billigtarifen oftmals Leistungslücken versteckt, über die man im Vorfeld genauestens informiert werden sollte.
Krankheiten treffen uns immer unvorbereitet. Machen Sie sich daher jetzt Gedanken, wie Sie in solchen Fällen zukünftig abgesichert sein wollen.
Die gesetzliche und die private Krankenversicherung – zwei unterschiedliche Systeme
In der gesetzlichen Krankenkasse wird unterschieden zwischen freiwillig Versicherten und Pflichtversicherten.
Freiwillig Versicherte Menschen sind diejenigen, welche trotz ihres hohen Einkommens über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (62.550 Euro, Stand 2020) in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben.
Pflichtversichert sind die Menschen, deren Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt und die somit nicht zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung frei wählen können.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es, die Kostendeckung für die Grundversorgung im Krankheitsfall sicherzustellen. Die von der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringenden Leistungen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) gesetzlich festgeschrieben. Allerdings gab es im Laufe der vergangenen Jahre immer wieder Reformen und Leistungseinschränkungen – und auch in Zukunft ist mit weiteren Reformen zu rechnen.
Durch die klar vorgegebenen Regelungen des SGB V ist der Leistungsumfang bei allen gesetzlichen Kassen zu 90 bis 95 Prozent identisch. Ebenfalls festgelegt ist, dass die Leistungen dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegen müssen. Sie sollen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).
Die Höhe des monatlich zu zahlenden Beitrages ist abhängig von der Höhe des jeweiligen Einkommens. Ab 2023 liegt der monatliche Höchstsatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 962,09 € mtl. inkl. der Pflegeversicherung, abhängig von der gesetzlichen Krankenkasse.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt aktuell einheitlich bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Für die Pflegeversicherung werden aktuell 3,05 Prozent berechnet. Kinderlose zahlen mehr, deren Beitragssatz liegt 3,4%. Der individuelle Beitragszuschlag variiert je nach Krankenkasse zwischen 0,2 und 1,89 Prozent.
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt derzeit bei 4.987,50 € monatliches Einkommen (Stand Januar 2023). Erst wenn Arbeitnehmer und Angestellte diese Einkommensgrenze überschreiten, werden diese als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung geführt und haben die Möglichkeit, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Selbstständige und Freiberufler hingegen dürfen die Art der Krankenversicherung unabhängig von der Höhe ihres Einkommens wählen
Die Private Krankenversicherung (PKV)
Niemand weiß, ob er sich ein Leben lang bester Gesundheit erfreuen kann oder ob ihn irgendwann das Schicksal einer schweren Krankheit ereilt. Die Kosten einer Behandlung könnten dabei schnell die finanziellen Möglichkeiten des Erkrankten erschöpfen, zumal die Arbeitsfähigkeit nachlassen oder sogar ganz ausfallen und somit schlimmstenfalls der Einkommenserwerb nicht mehr sichergestellt werden kann.
Es braucht nicht viel Fantasie, um sich die schrecklichen Szenarien vorzustellen, wäre jeder von uns in einem solchen Fall auf sich allein gestellt. Was liegt also näher, als sich in einer Versicherten-Gemeinschaft zusammenzuschließen und die Risiken von Krankheit und Erwerbsunfähigkeit gemeinsam zu tragen?
Genau hier setzt der Grundgedanke einer Krankenversicherung an: Viele Personen zahlen ihre Beiträge in einen Topf und haben dafür bei Krankheit die finanzielle Sicherheit, dass die anfallenden Kosten bezahlt werden. Da nur bei einem Teil der versicherten Personen im schlimmsten Fall sehr hohe Kosten anfallen, reicht das Vermögen der Versichertengemeinschaft bei geringeren Beiträgen aus, um die Risiken für alle abzudecken.
Gerade wenn junge Menschen frühzeitig in die private Krankenversicherung einsteigen, werden über die vielen Jahre bis hin zum Rentenbeginn erhebliche Rückstellungen gebildet. Diese dienen der Beitragsstabilität für die Zeiten des Ruhestands. Die gesetzliche Krankenkasse wirtschaftet dagegen nach dem Umlageverfahren. Die Gelder, welche über die Beitragszahler einfließen, werden sofort wieder für Bedürftige ausgegeben -es werden keine Rücklagen gebildet.
In einer privaten Krankenversicherung wäre es nicht möglich, dass sich ein jeder der Versichertengemeinschaft erst dann anschließen würde, wenn eine Krankheit schon längst ausgebrochen wäre. In einem solchen System bestünde kein Anreiz mehr, rechtzeitig dem solidarischen Kollektiv beizutreten – die Solidarität der Versichertengemeinschaft wäre missbraucht.
Damit das Prinzip der privaten Krankenversicherung funktioniert, muss das Anfangsrisiko für alle gleich kalkuliert sein. Für jeden Antragsteller, welcher sich der Versichertengemeinschaft anschließen möchte, gelten daher die gleichen Bedingungen. Allerdings sind bei jedem einzelnen Menschen zum Zeitpunkt seiner Antragstellung ganz individuelle Voraussetzungen zu berücksichtigen, seien es das Alter oder auch Vorerkrankungen. Diese Unterschiede werden durch entsprechend differenzierte Beiträge ausgeglichen. Auf die kalkulierte Tarifprämie wird dann noch ein medizinischer Zuschlag gerechnet.
Im höheren Lebensalter treten Krankheiten öfter auf als in den jungen Jahren. Wer später einer privaten Krankenversicherung beitritt, wird im Laufe seiner verbleibenden Versicherungszeit im Jahresdurchschnitt entsprechend höhere Leistungen in Anspruch nehmen. Dieses größere Risiko wird durch einen höheren Beitrag an die Gemeinschaft ausgeglichen. Aus diesem Grund zahlt ein junger Mensch für einen vergleichbaren Tarif einen geringeren Beitrag als ein älterer Mensch, wenn beide am gleichen Tag ihren Versicherungsschutz beantragen.
Dasselbe Prinzip gilt bei Vorerkrankungen. Aus diesem Grund wird vor dem Beitritt in eine private Krankenversicherung eine sogenannte Risikoprüfung durchgeführt. Der Antragsteller beantwortet im Rahmen dieser Prüfung verschiedene Fragen zu seinem Gesundheitszustand. Auf dieser Basis und abhängig vom Lebensalter wird dann von der gewünschten Gesellschaft ein individueller Beitrag errechnet.
In diesem individuellen Beitrag ist auch der Aufbau von Alterungsrückstellungen berücksichtigt. Diese Rückstellungen dienen als Vorsorgepuffer für die absehbar höheren Krankheitskosten im höheren Alter und werden vom Versicherer verzinslich angelegt. Wenn die Versicherten älter werden und im Durchschnitt potenziell öfter erkranken, sind die dementsprechend steigenden Kosten für die Zukunft bereits einkalkuliert und abgedeckt.
Der bei Vertragsbeginn ermittelte Beitrag bleibt in seiner Höhe unabhängig von der Entwicklung des individuellen Gesundheitszustandes, der Art und Häufigkeit von Erkrankungen oder der durchschnittlich steigenden Lebenserwartung. Solange der Versicherungsnehmer bei seiner Versicherungsgesellschaft bleibt, nehmen diese Faktoren keinerlei Einfluss auf die Beitragshöhe.
Hat der Versicherte im Laufe des Jahres seinem Versicherer keine Rechnung vorgelegt, so profitiert er von einer Beitragsrückerstattung. Die Höhe der Rückerstattungen variiert allerdings je nach Versicherungsunternehmen sehr stark.
Möchte der Versicherte zu einem späteren Zeitpunkt seinen Versicherungsschutz aufwerten, oder möchte er den Versicherer wechseln, dann ist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung und ggfs. einer damit einhergehenden Erhöhung des Beitrages zu rechnen.
Das Mitglied einer privaten Krankenversicherung hat die Möglichkeit, einen weiteren Beitrag an den Versicherer zu zahlen, um zum Zeitpunkt des Rentenbeginns von einer garantierten Beitragsreduzierung zu profitieren. Arbeitnehmer bekommen diesen Beitragsentlastungstarif durch den Arbeitgeber bezuschusst.
Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung
Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung liegen klar auf der Hand: Ein umfassender, individuell vereinbarter Leistungskatalog, ein gehaltsunabhängiger Beitrag und eine lebenslange Leistungsgarantie.
Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenversicherung, welche lediglich pauschale Leistungen ohne Rücksicht auf persönlichen Bedarf erbringt, kann die private Krankenversicherung ganz spezifisch auf individuelle Wünsche zugeschnitten werden. Nicht nur der Leistungsumfang kann flexibel gewählt werden, sondern auch die Wahl der behandelnden Ärzte trifft der privat Versicherte völlig frei und unabhängig.
Der Beitrag für eine private Krankenversicherung ist nicht abhängig vom Einkommen. Er errechnet sich über das Eintrittsalter bei Antragstellung, des Ergebnisses der Risikoprüfung und über den gewünschten Leistungsumfang. Darüber hinaus kann man sich für einen Selbstbehalt entscheiden. Dieser bezieht sich bei den meisten Versicherungsgesellschaften auf ein Versicherungsjahr und reduziert den monatlichen Beitrag. Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, kann gegenüber einer Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zudem von erheblichen Einsparungen profitieren. Doch Vorsicht: Privatversicherte entscheiden sich bei Vertragsabschluss für die solide Sicherstellung ihrer medizinischen Versorgung – und nicht für einen Sparvertrag. Wer sich vorschnell zu einem „Billigprodukt“ verleiten lässt, kann später unter Umständen böse Überraschungen erleben.
Privatversicherte haben die Gewissheit, dass ihnen die vertraglich zugesicherten Leistungsansprüche weder durch das Versicherungsunternehmen noch durch politische Reformen gekürzt oder abgeändert werden können. Ab Vertragsbeginn gelten die Bedingungen der Versicherungspolice. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, denn die gewünschte medizinische Versorgung wird ein Leben lang gewährt. Angesichts der Ungewissheit über die zukünftige Entwicklung der eigenen Gesundheit stellt dies einen enorm hohen Wert dar.
Auf einen Blick
Vorteile und Flexibilität einer privaten Krankenversicherung
- Sie entscheiden zusammen mit dem behandelnden Arzt, wie Ihre Behandlung aussehen soll.
- Sie profitieren von den besten Behandlungsmethoden.
- Sie können entscheiden, in welcher Klinik Sie die beste Versorgung bekommen.
- Sie bekommen kurzfristig einen Termin und die Möglichkeit Spezialisten zu konsultieren.
- Sie genießen wahlärztliche Behandlung im Krankenhaus.
- Sie können bedarfsgerecht ein Krankentagegeld wählen.
- Sie können Tarife mit hoher Erstattung wählen, wenn es um Zahnersatz geht.
- Sie erhalten eine Beitragsrückerstattung, wenn von Ihrer Seite gar keine Kosten angefallen sind.
- Sie haben die Garantie auf eine bessere Regelung bei Hilfs- und Heilmitteln.
- Sie haben Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen, auch über gesetzliche Programme hinaus.
Bei einer privaten Krankenversicherung ist folgendes zu beachten:
- Der Beitrag gilt je zu versichernde Person.
- Bei vorhandenen Krankheiten kann die Prämie höher ausfallen.
- Ein Wechsel in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Es erfolgt eine Gesundheitsprüfung bei Antragstellung.
- Ohne eine anerkannte Vorversicherung ist der Einstieg in die PKV nur gegen Attest möglich.
- Weitere Familienangehörige werden gegen Mehrbeitrag versichert.
- Verlässt der Kunde als kranker Mensch die PKV und möchte später wieder zurück, dann ist es schwierig oder gar unmöglich, den gleichen Versicherungsschutz zu bekommen.
Die Risikovorprüfung einer privaten Krankenversicherung und der große Vorteil einer unabhängigen Beratung
Wer Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung werden möchte, muss zuvor Fragen hinsichtlich seines Gesundheitszustandes beantworten. Dies dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft und ist gleichzeitig Grundlage für die Beitragsbemessung.
Das A und O bei dieser Bewertung ist die korrekte Beantwortung der Fragen. Sicherlich vergisst man mal das genaue Datum der letzten Zahnvorsorge oder verwechselt das Jahr, in dem man sich eine Fraktur zugezogen hat. Wichtig ist allerdings die genaue und chronologische Darstellung der Krankheiten und deren Behandlungen sowie Angaben über Operationen, akute und oder chronische Beschwerden.
Eine sorgfältige Beratung und eine anonyme Voranfrage zu dem Wunschtarif gegenüber dem Versicherer seitens eines unabhängigen Beraters garantieren hierbei Sicherheit und klare Verhältnisse.
Die Risikovorprüfung wird seriös und vertraulich behandelt. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) dürfen und werden keine personenbezogenen Information an den Versicherer weitergegeben. Lediglich die vorhandenen Krankheitsbilder werden besprochen und die Versicherbarkeit wird geprüft.
Ab einer gewissen Schwere der Vorerkrankung kann es allerdings sein, dass der Antrag auf den Wunschtarif seitens des Versicherers abgelehnt wird.
Wird die Versicherbarkeit positiv bewertet, spricht der Versicherer im Anschluss ein Angebot und eine Leistungsgarantie aus. Es empfiehlt sich allerdings, parallel mehrere Gesellschaften zu befragen, um das beste Ergebnis zu generieren.
Wer sich erst einmal für einen günstigeren Tarif entscheiden möchte, sollte darauf achten, bei der Anfrage einen Optionstarif mit einzuschließen. Dieser Optionstarif garantiert einen Wechsel in einen höherwertigen Tarif zu einem späteren Zeitpunkt, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird.
Die private Krankenversicherung für Beamte
Neben den PKV-Tarifen für Angestellte und Selbstständige bieten einige Versicherer die private Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte an. Die Prämien und der Versicherungsschutz werden für diesen Kundenkreis gesondert kalkuliert und es gelten ganz andere Bedingungen, als bei der privaten Krankenversicherung für Angestellte, Selbstständige oder Freiberufler.
Die Kosten der medizinischen Behandlung werden aufgeteilt zwischen dem Bund bzw. dem jeweiligen Land oder der Kommune (Beihilfe) und der privaten Krankenversicherung. Je nach Bundesland gelten allerdings bestimmte Beihilfeverordnungen. Der Beihilfesatz, also der Anteil, welcher der Bund, das Land oder die Kommune übernimmt, liegt bei mindestens 50 Prozent. Den anderen Teil der Kosten trägt die private Krankenversicherung. Ehepartner und Kinder haben ebenso Anspruch auf diesen Zuschuss. Die Beihilfesätze für Familienangehörige sind sogar noch höher, so dass sich der Kostenanteil der privaten Krankenversicherung entsprechend verringert und somit auch die monatlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung niedriger ausfallen.
Gleichzeitig mit dem Beginn der Ausbildung muss auch eine Pflegeversicherung abgeschlossen, welche für das ganze Leben Gültigkeit besitzt.
Polizisten, Soldaten, Feuerwehrmänner und Justizvollzugsbeamte genießen während ihrer aktiven Dienstzeit freie Heilfürsorge. Bei der freien Heilfürsorge handelt es sich um eine besondere Absicherungsform, welche der Bund, das Land oder die Kommune seinen Beamtinnen und Beamten gewährleistet, die ein hohes Berufsrisiko tragen. Für deren Angehörige (Ehepartner und Kinder) gelten allerdings die Beihilfevorschriften. Schon zu Beginn der Ausbildung schließt der angehende Beamte dieser Risikoberufsgruppe eine sogenannte Anwartschaft ab. Wenn der Beamte dann nach seiner aktiven Zeit in Pension geht, muss er von der Heilfürsorge in die private Krankenkasse wechseln. Die in jungen Jahren abgeschlossene Anwartschaft sichert zu diesem Zeitpunkt die Aufnahme in die private Krankenkasse ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Die private Krankenversicherung für Studenten
Die private Krankenversicherung bietet auch Tarife für Studentinnen und Studenten an. Diese Tarife sind während des Studiums günstiger als der Normaltarif und können maximal bis zur Vollendung des 38. Lebensjahres abgeschlossen werden.
Ohne eine Krankenversicherung ist eine Immatrikulation an einer Universität nicht möglich. Vor Studienbeginn muss also der Nachweis zu einer Krankenversicherung erbracht werden.
Studenten bis zu einem Lebensalter von 25 Jahren können beitragsfrei in der Familienversicherung versichert sein. Das Einkommen eines Studenten darf dabei allerdings nicht mehr als 450 Euro monatlich betragen.
Ab dem 25. Lebensjahr können Studenten freiwillig einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Im Schnitt liegt der monatliche Beitrag bei ca. 80 Euro zuzüglich der Kosten für die Pflegeversicherung und eines individuellen Beitragszuschlags. Hat der Studierende das 30. Lebensjahr vollendet, liegt der monatliche Beitrag bei ca. 145 Euro zuzüglich der oben genannten Positionen.
Bereits zu Beginn des Studiums besteht allerdings die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und direkt in eine Private Krankenversicherung zu wechseln. Eine weitere Möglichkeit für einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung besteht, wenn die Familienversicherung endet, der Student das 30. Lebensjahr oder das 14. Semester vollendet hat.
Je nach Versicherungsanbieter wird der studentische Tarif bis zum 39. Lebensjahr angeboten. Danach besteht dann die Möglichkeit, in einen regulären Tarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln.
Die private Krankenversicherung im Rentenalter
Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung setzt sich aus den nachfolgenden, unterschiedlichen Teilen zusammen:
- die substitutive Krankenversicherung
- der gesetzliche Beitragszuschlag
- das Krankentagegeld
- die Pflegeversicherung
- optionale Bausteine wie Beitragsentlastung oder Pflegezusatztarife
Nach dem aktiven Berufsleben verändern sich die Kosten für eine private Krankenversicherung und die Beiträge verringern sich. Ab Vollendung des 60. Lebensjahres fällt der gesetzliche Beitragszuschlag weg. Endet das Erwerbsleben des Versicherten, fällt auch der Beitragsteil für das Krankentagegeld weg.
Der Angestellte bezieht während seines Erwerbslebens neben den Bezügen noch den Zuschuss für seine Krankenversicherung und für seine Pflegeversicherung seitens des Arbeitgebers. Geht er in Rente, fallen diese Arbeitgeberzuschüsse weg. Stattdessen erhält er vom Rentenversicherungsträger einen Zuschuss in Höhe von derzeit 7,3 Prozent seines Rentenanspruchs.
Durch die Einzahlung der laufenden Pflichtbeiträge in die Rentenkasse erwirbt der Versicherte sowohl einen Anspruch auf eine Rentenzahlung als auch einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Egal ob privat oder gesetzlich versichert, dieser Zuschuss errechnet sich aus dem Rentenanspruch. Diese Werte werden jedes Jahr im Rentenbescheid aktualisiert. Je höher also der Rentenanspruch ist, desto höher fällt der Zuschuss zur Krankenversicherung aus.
Für die Pflegeversicherung erhält weder der gesetzlich noch der privat Krankenversicherte einen Zuschuss, so dass diese Kosten nach wie vor selbst getragen werden müssen.
Die Beitragsentwicklungen der letzten Jahre:
Im Jahr 1970 lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 1200 DM pro Monat. Der damalige Beitragssatz lag bei 8,2%. Demnach lag der monatliche Höchstbeitrag bei 98,40 DM.
Im Jahr 2000 wuchs die Beitragsbemessungsgrenze auf 6.450 DM. Zu dieser Zeit galt ein Beitragssatz in Höhe von 13,6%, der monatliche Höchstbeitrag lag somit bei 877,20 DM.
Heute, im Jahr 2020 liegt der Höchstbeitrag bei 909,38 Euro (gesetzliche Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung und einem individuellen Beitragssatz von 1,5%). Je nach gesetzlicher Krankenversicherung liegt der individuelle Zusatzbeitrag bei 0,2% bis 1,5%.
Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze des monatlichen Einkommens liegt bei 4.687,50 Euro.
Betrachtet man die letzten 50 Jahre, so haben sich die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung stark erhöht. Was sind die Gründe hierfür?
Durch sich stets verbessernde Lebensumstände ist auch die Lebenserwartung der Menschen angestiegen. Insbesondere verdanken wir dies den enormen Weiterentwicklungen auf dem medizinischen Sektor. Trotz zahlreicher chronischer Krankheitsbilder, welche früher häufig zum Tode führten, leben die Menschen länger und benötigen entsprechende medizinische Versorgung. All dies kostet natürlich viel Geld. Im Schnitt steigen ab dem Lebensalter 65 die Gesundheitskosten erheblich an. Der technische Fortschritt ermöglicht immer bessere Behandlungsmethoden und die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems geniert entsprechend hohe Kosten.
Oft gestellte Fragen rund um die private Krankenversicherung
Oft heißt es, die Beiträge der privaten Krankenversicherung würden mit dem Älterwerden oder bei häufiger Krankheit steigen. Oder man könne von der privaten Krankenversicherung nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Und was passiert eigentlich, wenn es die Versicherungsgesellschaft, bei der man privat krankenversichert ist, irgendwann nicht mehr geben sollte? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Steigen die Beiträge im Alter oder bei häufiger Krankheit?
Der zu zahlende Beitrag ist abhängig vom Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand bei Antragstellung sowie der gewünschten Qualität des Versicherungsschutzes. Wählt der Interessent bei Vertragsabschluss einen hochwertigen Tarif mit einer sehr umfassenden Absicherung in allen Bereichen aus, so zahlt er deutlich mehr Prämie, als bei einem geringer dimensionierten Leistungskatalog (welcher möglicherweise dem Umfang einer gesetzlichen Krankenkasse entspricht).
Die Behandlungskosten in unserem Gesundheitssystem steigen Jahr für Jahr, die Kosten für die medizinische Versorgung werden insgesamt steigen. Selbstverständlich passen sich die Tarife der Krankenversicherungen an diese Situationen an.
Die Krankenversicherer reagieren allerdings sehr unterschiedlich auf die Gesundheitskosten und die Demographie. Einige wenige solide Gesellschaften bieten ihren Versicherten über Jahre hinweg stabile Beiträge mit moderaten Beitragssteigerungen, bei einigen Versicherungen habe es teilweise über Jahre hinweg keine Erhöhungen. Demgegenüber finden sich am Markt aber auch einige Gesellschaften mit ständigen und überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen.
Jeder Versicherungsnehmer sollte daher regelmäßig seine Police nach Möglichkeiten der Optimierung prüfen lassen. Diese Prüfung sollte am besten von einem provisionsunabhängig arbeitenden Berater durchgeführt werden, der die individuelle Situation des Versicherten objektiv und sachlich beurteilen kann. Oft bringt schon eine Tarifumstellung innerhalb einer Gesellschaft große Vorteile, denn über die Jahre hinweg verändern sich die Tarifwerke und auch die Deckungskonzepte der Versicherer. Eine Kostenerleichterung könnte ebenso durch die Wahl eines anderen Selbstbehaltes erzielt werden.
Ist ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche überhaupt möglich?
Ein Wechsel von einer Privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Ob dies Sinn macht, muss im Einzelfall genau geprüft werden.
Was wird aus meinem Versicherungsschutz, wenn es meine Versicherungsgesellschaft nicht
In der Vergangenheit war es so, dass einige bekannte Versicherer mit anderen großen privaten Krankenversicherungen verschmolzen sind. Die Kunden wurden in das Kollektiv der anderen Versicherer übernommen. Trotz eines Namenswechsels der bisherigen privaten Krankenversicherung, sind die Tarife beim neuen Versicherer in unveränderter Form weitergeführt worden und haben deren Versicherungsbedingungen behalten.
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