Altersrückstellung in der Privaten Kranken­versicherung

Die private Krankenversicherung finanziert sich im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich anders. Die gesetzliche Krankenversicherung wird nach dem Umlageprinzip finanziert, das bedeutet, dass die Mitglieder heute Beiträge einzahlen, die die Gesellschaften für die Bereitstellung ihrer Leistungen ausgeben. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist unabhängig vom Gesundheitszustand und vom Alter des Versicherten.

Anders sieht die Finanzierung in der privaten Krankenversicherung aus. Die tariflichen Leistungen werden den individuellen Wünschen und der Situation eines jeden Beitragszahlers angepasst. 

Vorteile der Altersrückstellung in der PKV

Mit zunehmendem Alter steigt das individuelle Risiko zu erkranken bzw. der Anspruch auf medizinische Hilfe. Die Altersrückstellungen in der PKV sorgen dafür, dass die Kosten im Alter der Privatversicherten nicht in die Höhe schießen. Ziel der PKV-Altersrückstellungen ist es, die Versicherungsbeiträge konstant zu halten. Das bedeutet, dass die jeweiligen Versicherer einen Teil des monatlichen Beitrags zurücklegen (§ 146 VAG), Sie zahlen in jungen Jahren also etwas mehr, um im Alter die steigenden Gesundheitskosten zu decken. 

Kalkulation der Altersrückstellungen in der PKV

Seit dem 1. Januar des Jahres 2000 wird für jeden Neuversicherten ein Zuschlag in Höhe von 10% auf die individuelle Prämie erhoben. Dieser Zuschlag fließt direkt in die Altersrückstellungen der PKV.

Außerdem wird bei der Kalkulation der Beiträge und der daraus resultierenden Altersrückstellung der PKV ein bestimmter Zinssatz zu Grunde gelegt, der Rechnungszins. Sollte das Versicherungsunternehmen am Kapitalmarkt eine Verzinsung oberhalb des Rechnungszinses erreichen, so entstehen sogenannte Überzinsen. Um für Beitragsentlastungen im Alter zu sorgen, wird ein Großteil der Überzinsen für die Altersrückstellungen der PKV genutzt. Der geringere Anteil wird innerhalb von drei Jahren zur direkten Beitragsentlastung der über 65-jährigen Versicherten eingesetzt. Das bedeutet, dass insgesamt 90% der Überzinsen in die Beitragsentlastung der Versicherten einfließen. Die übrigen 10% der Überzinsen werden freien Unternehmensmitteln zugeführt.

 

 

Was passiert beim Versicherungswechsel mit den Altersrückstellungen in der PKV?

Neben den Rechnungs- und Überzinsen profitieren die Altersrückstellungen in der PKV von der Vererbung. Sollte ein Versicherungsverhältnis durch Tod oder Kündigung der versicherten Person enden, so verbleibt der bereits gesammelte Betrag beim bisherigen Versicherer und kommt im nächsten Schritt den übrigen Versicherten derselben Tarif- und Altersgruppe zugute, indem er in die Altersrückstellung der PKV einfließt. Wurde der gekündigte Vertrag allerdings 2009 oder später geschlossen bzw. angepasst, wird ein Teil der Altersrückstellung dem neuen Versicherer übertragen. 

Nur der Teil der Altersrückstellung, der dem Umfang des Basistarifs entspricht darf übertragen werden. Dieser einheitliche Tarif der PKV ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt das Leistungsniveau ab, welches mit der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzusetzen ist. Die Beschränkung der Mitnahme auf den Basistarif-Anteil gilt dabei unabhängig davon, ob man in einen Volltarif oder in einen Basistarif bei einem anderen Versicherungsunternehmen wechselt. 

Das bedeutet, dass ein Versicherungswechsel bei der jetzigen Regelung mit einem Verzicht auf einen Teil der angesparten Altersrückstellungen in der PKV einher gehen kann. Ob sich ein Versicherungswechsel rechnet, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. 

Bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung gehen die Altersrückstellungen der PKV komplett verloren. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung. Die Versicherungsgemeinschaft profitiert von dem Rückstellungsgegenwert. Bei einem erneuten Wechsel in die PKV – auch beim gleichen Versicherer, gibt es keine Anrechnung. Die Altersrückstellungen in der PKV müssen somit neu gebildet werden.

 

 

Altersrückstellungen bei der Krankenzusatzversicherung?

Bei Krankenzusatzversicherungen können ebenfalls Altersrückstellungen, vergleichbar mit den Altersrückstellungen in der privaten Krankenvollversicherung gebildet werden. Anders als bei den Altersrückstellungen in der PKV gibt es bei den Krankenzusatzversicherungen keine speziellen gesetzlichen Vorgaben, so lassen sich am Markt Tarife mit und ohne Altersrückstellungen finden. 

Natürlich wirken Tarife ohne Altersrückstellungen zunächst günstiger, da die Beiträge niedriger sind. Allerdings steigen die Beiträge mit der Zeit stärker an als bei Tarifen mit Altersrückstellungen. Auch bei den Altersrückstellungen der Krankenzusatzversicherungen gilt, dass genau wie bei den Altersrückstellungen in der PKV ein Rückstellungsverlust entstehen kann, wenn es zu einem Anbieterwechsel kommt. 

Die Altersrückstellungen beeinflussen den Beitrag bei Krankenzusatzversicherungen deutlich weniger als in der privaten Vollversicherung.

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