Beitrag­s­entwicklung in der Gesetzlichen Kranken­­versicherung

Im Jahr 2021 steigt der Höchstbeitrag zur GKV bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6%, einem angehobenen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,3% und einem Pflegebeitragssatz von 3,05% von 890,63€ im Jahr 2020 auf 928,80€ an. Hinzu kommen diverse Zuzahlungen, für die GKV-Versicherte selbst aufkommen müssen. In den vergangenen 50 Jahren ist der Höchstbeitrag zur GKV jährlich im Durchschnitt um 5,80% gestiegen, es kann also von einer enormen Beitragsentwicklung in der GKV gesprochen werden.

Im Folgenden schauen wir uns den Zusatzbeitrag und die voranschreitenden Leistungskürzungen in der GKV, die Beitragsentwicklung in Bezug auf die GKV und das nachhaltig wirtschaftlichere System der PKV an.

Zusatzbeitrag

Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten, die benötigten finanziellen Mittel aus einem Gesundheitsfonds, dieser wurde zum 01. Januar 2009 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt. In diesen zahlen die Mitglieder und deren Arbeitgeber ein. Des Weiteren kommen Beiträge verschiedener Sozialversicherungsträger und ein Bundeszuschuss hinzu.

Seit dem 01. Januar 2015 beträgt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 14,6% des Bruttoeinkommens. Die Hälfte nämlich 7,3%, trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. 

Jede Krankenkasse kann einen Zusatzbeitrag erheben, dieser wirkt sich natürlich auf die Beitragsentwicklung in der GKV aus. Der Zusatzbeitrag kann von jeder GKV individuell, einkommensabhängig festgelegt werden. Wie hoch dieser Beitrag ausfällt hängt insbesondere davon ab, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet. Wenn eine Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder dieser sich erhöht, dann haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, welches einen Wechsel zu einer anderen, für sie eventuell passenderen Krankenkasse möglich macht. 

Der Zusatzbeitrag wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Anteilen getragen und bleibt laut dem Bundesgesundheitsministerium auf einem passenden Niveau, da die verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen im Wettbewerb um Mitglieder zu einander stehen.

Leistungskürzung in der GKV

Beitragserhöhungen bedeuten nicht gleichzeitig, dass Versicherte auch mehr oder verbesserte Leistungen erhalten. Leistungen wie zum Beispiel eine Brille/Sehhilfe sind aus dem Leistungskatalog der GKV verschwunden. Des Weiteren orientieren sich die aktuellen Kassenleistungen immer weniger am tatsächlich vorhandenen medizinischen Fortschritt (z.B. Kunststofffüllungen oder Implantaten). Und es erhalten immer weniger gesetzlich Versicherte Zugang zu diesen Leistungen. Sogar wichtige Vorsorgeuntersuchungen werden nicht mehr unbedingt von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, da eine Mindestaltersgrenze eingeführt wurde oder weil kein Hochrisiko besteht, da es keine Anzeichen in der Familienkrankengeschichte für solch eine Krankheit gibt.

Die Beitragsentwicklung in der GKV

Dass die Beiträge der Krankenversicherungen ansteigen liegt vor allem am medizinischen Fortschritt aber auch am Inflationsausgleich. Allein der Steigerungsdruck durch den medizinischen Fortschritt liegt bei 5,5% pro Jahr. Es sollte davon ausgegangen werden, dass sich dies massiv auf die Beitragsentwicklung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auswirkt, jedoch ist dies auf den ersten Blick nicht der Fall, da die GKV die zusätzlichen Kosten durch Steuergelder ausgleichen kann. Dem zufolge muss jeder steuerzahlende Bürger anteilig dazu beitragen.

Die Krankenkassenbeiträge wurden durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung eigentlich von 15,5% auf 14,6% gesenkt, dies hat sich zuerst einmal positiv für die Mitglieder in Hinblick auf die Beitragsentwicklung in der GKV ausgewirkt. Dennoch sind die Beiträge auf Grund des Zusatzbeitrages wieder gestiegen.

Zunächst wirkt die Beitragsentwicklung in der GKV stabil, jedoch kommt es für die Beitragszahler nicht nur auf die Beitragsentwicklung in der GKV an, sondern auch auf die vorher angesprochenen Leistungskürzungen, Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen und der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

Nicht nur jede Lohnerhöhung, sondern auch jeglicher Tarifabschluss, jede Rentenerhöhung der deutschen Rentenversicherung, jede Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und jede Erhöhung in der sozialen Pflegeversicherung nehmen indirekt Einfluss auf die Beitragsentwicklung in der GKV.

Zieht man einen Vergleich zwischen der Beitragsentwicklung in der GKV und der in der PKV so lässt sich feststellen, dass sie sehr ähnlich verlaufen. Jedoch ist der Anstieg in der Beitragsentwicklung GKV im aktuellen Zehnjahres-Zeitraum von 2010 bis 2020 höher als in der PKV. Durchschnittlich liegt der Anstieg in der GKV bei 3,8%, in der PKV im Schnitt bei 2,3%.

Laut aktuellen Berechnungen der Bertelsmann Stiftung werden der Gesetzlichen Krankenversicherung mehrere Milliarden Euro bis zum Jahr 2040 fehlen, die zukünftige Beitragsentwicklung in der GKV kann also mit Spannung erwartet werden.

Warum PKV-Tarife grundsätzlich das wirtschaftlich nachhaltigere System sind

Die Beiträge zu privaten Krankenversicherungen sind so kalkuliert, dass sie vorsorglich für die steigenden Gesundheitskosten der älter werdenden Versicherten ausgerichtet sind. Damit dieses Bestreben erreicht wird, bauen die Versicherten schon in jungen Jahren „Altersrückstellungen“ auf, diese werden dann im Kapitalmarkt angelegt. Die im Alter steigenden Gesundheitskosten werden aus dem angelegten Geld finanziert. Diese Art der Finanzierung ist nachhaltig und auch generationengerecht. Zum Vergleich: die gesetzliche Krankenversicherung kann auf Grund ihres Kopfschadenprofils und der Beitragsbemessung am Lohn als Drei-Generationenvertrag bezeichnet werden. Die „mittlere“ erwerbstätige Generation kommt sowohl für die alte als auch für die sehr junge Generation auf und finanziert diese. Obwohl auch im Alter ein Beitrag zur Krankenversicherung fällig ist, liegt dieser im Durchschnitt unter denen der altersspezifischen und notwendigen Leistungen.

Anders als die GKV ist die PKV nicht auf staatliche Zuschüsse angewiesen. Letztlich finanzieren die Versicherten der PKV als Steuerzahler sogar den Bundeszuschuss für die GKV mit. Zusätzlich müssen die PKV-Unternehmen selbst auch noch Steuern zahlen, wohingegen die GKV als Sozialversicherungsträger von der Unternehmenssteuer befreit ist.

Trotz der aktuellen Niedrigzinsphase wächst der Kapitalstock der privat Versicherten weiter. Die „Altersrückstellungen“ nehmen von Jahr zu Jahr zu. Die PKV sorgt mit Zins und Zinseszins für die höheren Gesundheitskosten ihrer Versicherten vor.

Die vorher angesprochenen Leistungskürzungen in Bezug auf die GKV kommen bei der PKV nicht zum Tragen. Die private Krankenversicherung garantiert ihren Kunden unkürzbare Leistungen im Rahmen ihres Versicherungsvertrages und das ein Leben lang. Außerdem wird stark darauf geachtet, dass diese Leistungen dem aktuellen medizinischen Standard entsprechen und die Beitragszahler freie Arztwahl haben. Anders als bei der GKV ist der Leistungsumfang bei der GKV vertraglich festgelegt. Das bedeutet, dass der geschlossene Vertrag über den Leistungsumfang nicht zu Lasten des Versicherten geändert werden kann.

Die PKV bietet faire Beiträge bei sehr guter Leistung an, anders als die Beiträge in der GKV, hängen die Beiträge zur PKV nicht vom Einkommen des Versicherungsnehmers, sondern von Alter, Gesundheit und Versicherungsumfang ab. Am vorteilhaftesten ist es sich in jungen Jahren privat zu versichern.

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